Einer der wichtigsten Leitsätze unseres Strafrechts lautet: „Im Zweifelsfall für den Angeklagten“. Das Landgericht Halle hat das umgedreht und im Zweifelsfall gegen den Angeklagten entschieden. Die Verwendung des Spruches „Alles für Deutschland“ hat unserer liberalen Demokratie mit Sicherheit nicht mehr geschadet als das juristische Vorgehen dagegen. Von Jürgen W. Falter. Weiterlesen auf focus.de